Als Lohnsteuerhilfeverein gilt für uns das Steuerberatungsgesetz, wir sind eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern, unser Vereinszweck ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet, Mitglieder helfen Mitgliedern.
Sie müssen also Mitglied des Vereins werden, was durch Unterschrift ggf. beider Ehegatten unter eine Beitrittserklärung in einer unserer Beratungsstellen geschieht.
Die Mitgliedschaft ist natürlich auch ohne Angabe von Gründen kündbar, und zwar jährlich zum Ende des Jahres mit einer Frist von drei Monaten; Ihre schriftliche Kündigung (Austrittserklärung) muss also spätestens am 30. September bei uns eingehen, um zum 31. Dezember wirksam zu werden.
Ihr Vorteil: Unsere Leistungen sind im Rahmen der Mitgliedschaft unentgeltlich, d.h. Sie zahlen nicht für jede einzelne Leistung eine Gebühr. Sie zahlen lediglich den Jahresbeitrag sowie anlässlich des Beitritts eine einmalige Aufnahmegebühr und haben dann uneingeschränkt Anspruch auf sämtliche Beratungsleistungen unseres Vereins in ihren Steuersachen.
Der Jahresbeitrag ist sozial gestaffelt und von der Höhe Ihrer gesamten Bruttojahreseinnahmen abhängig. Geringverdiener zahlen dadurch nur einen geringeren Beitrag: Dieser beträgt jährlich 58 Euro inkl. 19% MWSt., das sind 4,83 Euro pro Monat. Der Höchstbetrag (bei einem Jahresbrutto von 170.000 Euro und darüber) beträgt 420 Euro incl. 19% MWSt. Bei Neubeitritt kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 20,00 Euro inkl. MWSt. hinzu. Azubis, deren Eltern Mitglied sind, zahlen erst mal nur die Aufnahmegebühr.
Beitragsstaffel:
(gültig ab 01.01.2022)
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags bemisst sich nach der Summe der jüngsten bis zur Fälligkeit der Beitragsschuld bekannten steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen des Mitglieds. Bei Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, bei denen die Zusammenveranlagung möglich ist, werden die Einnahmen beider Mitglieder zusammengerechnet. Einzubeziehen sind die steuerfreien Einnahmen des § 3 EStG und alle im Rahmen des § 32 b EStG zu erfassenden Leistungen.
Auszubildende, von denen mindestens ein Elternteil schon zahlendes Mitglied ist, bezahlen im Beitrittsjahr nur die Aufnahmegebühr, bleiben aber bei ansonsten vollwertiger Mitgliedschaft bis zum Abschluss ihrer Ausbildung beitragsfrei, sofern die eigenen Einnahmen die Grenzen der Beitragsstufe 1 nicht übersteigen.
Jahreseinnahmen |
Jahresbeitrag |
|||||
---|---|---|---|---|---|---|
|
|
|
|
|
||
1 |
– |
10.000 € |
46,22 € |
8,78 € |
58,00 € |
|
2 |
10.001 € |
– |
18.000 € |
63,03 € |
11,97 € |
79,00 € |
3 |
18.001 € |
– |
25.500 € |
75,63 € |
14,37 € |
95,00 € |
4 |
25.501 € |
– |
33.000 € |
92,44 € |
17,56 € |
116,00 € |
5 |
33.001 € |
– |
40.500 € |
109,24 € |
20,76 € |
137,00 € |
6 |
40.501 € |
– |
48.000 € |
126,05 € |
23,95 € |
158,00 € |
7 |
48.001 € |
– |
56.000 € |
142,86 € |
27,14 € |
179,00 € |
8 |
56.001 € |
– |
64.000 € |
163,87 € |
31,13 € |
205,00 € |
9 |
64.001 € |
– |
77.000 € |
180,67 € |
34,33 € |
226,00 € |
10 |
77.001 € |
– |
90.000 € |
205,88 € |
39,12 € |
258,00 € |
11 |
90.001 € |
– |
105.000 € |
226,89 € |
43,11 € |
287,00 € |
12 |
105.001 € |
– |
120.000 € |
247,90 € |
47,10 € |
310,00 € |
13 |
120.001 € |
– |
140.000 € |
277,31 € |
52,69 € |
347,00 € |
14 |
140.001 € |
– |
170.000 € |
306,72 € |
58,28 € |
384,00 € |
über |
170.000 € |
335,29 € |
63,71 € |
420,00 € |
Im Jahr des Vereinsbeitritts wird zusätzlich eine einmalige Aufnahmegebühr von 16,81 € zzgl. 19% MWSt. 3,19 €, zusammen 20,00 € erhoben.
Bei einer Änderung des derzeit geltenden Mehrwertsteuersatzes von 19% ändern sich die vorstehenden Gesamtbeträge entsprechend.